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Allgemeine Informationen zur Betreuung

Allgemeine Informationen zur Betreuung (FAQ)

  1. MoviTher Leistungsumfang
  2. Leistungsumfang des Betreuungsdienstes
  3. Dauer der Dienstleistung
  4. Wie sind die Sprachkenntnisse unserer ?
  5. Wie sind die Arbeitszeiten?
  6. Anreise
  7. Kündigungsfrist
  8. Zusammenarbeit mit örtlichen Pflegediensten
  9. Folgende Kosten entstehen bei Beauftragung
  10. Pflegestufen & Pflegegeld

MoviTher Leistungsumfang

Durch uns erhalten Sie eine Einzelbetreuung, die auf die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person zugeschnitten ist.
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Leistungsumfang des Betreuungsdienstes

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Dauer der Dienstleistung

Die Vertragslaufzeit hängt ganz von Ihrem Erfordernissen ab und wird mit Ihnen individuell vereinbart. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 12 Monate. Nach spätestens 12 Monaten wird die Pflegehilfe durch eine andere Mitarbeiterin abgelöst und es kann selbstverständlich ein neuer Vertrag geschlossen werden. Somit ist eine langfristige Betreuung über viele Jahre hinweg möglich.
Die Hauswirtschaftskräfte wechseln sich im Rhythmus von ca. 4 bis 12 Wochen bei den Klienten ab.
Der Wechsel findet in der Regel zwischen zwei Personen statt, die sich alle 1 bis 3 Monate mit der Betreuung abwechseln. Oft ist es sinnvoll, beide Betreuungskräfte zwecks übergabe einen Tag bei sich zu Hause zu haben.

Wir sind beim dem Wechsel unserer Betreuerinnen immer vor Ort anwesend, damit alles reibungslos abläuft. Wir kümmern uns im Falle eines unerwarteten Ausfalls Ihrer Betreuungskraft zügig um einen Ersatz. Bei Ausfällen durch Krankheit, Urlaub, Kündigung oder persönlicher Unverträglichkeit wird schnellstmöglich eine geeignete Ersatzkraft eingesetzt.
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Wie sind die Sprachkenntnisse unserer ?

Wir vermitteln niemanden, der nicht deutsch spricht. Jedoch sollte man zwischen verschiedenen Deutschkenntnissen unterscheiden:
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Wie sind die Arbeitszeiten?

Die Kräfte sind bis auf kleine Erholungszeiten 24 Stunden dienstbereit. Bitte verwechseln Sie dienstbereit nicht mit einem 24-Stunden-Arbeitstag. Entsprechende Erholungsphasen und ausreichend Schlaf sind unabdingbar. Bitte achten Sie darauf, dass ausreichende Pausenzeiten sowie ein regelmäßiger ununterbrochener Schlafzyklus von mindestens 6 Stunden gewährleistet ist.

Das betrifft insbesondere Unterbrechungen der Nachtruhe, die nur in Ausnahmefällen vorkommen dürfen, da sonst die Gefahr einer Überlastung der Pflegekräfte besteht. Ein bis Zwei Tage in der Woche ist als Erholungszeit notwendig. Dieser Erholungstag kann auf mehrere Zeiten in der Woche verteilt werden. Je nach dem individuellen Tagesrhythmus der Pflegeperson kann die Erholungszeit an zwei halben Tagen oder über 7 Tage á 2-3 Stunden verteilt werden. Die Pflegekräfte passen sich den Wünschen und den Rahmenbedingungen an.

Die genaue Vereinbarung der Arbeitszeiten für die Pflege erfolgt über individuelle Absprachen zwischen der Betreuungskraft und der pflegebedürftigen Person. Eine Wochenarbeitszeit von etwa 40 Stunden ist dabei anzustreben.

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Anreise

Die ausgesuchte Betreuerin reist selbständig mit dem Bus oder der Bahn zu unserem Büro an und wird von uns persönlich zu Ihnen gebracht.
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Kündigungsfrist

Der Dienstleistungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden- beidseitig.
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Zusammenarbeit mit örtlichen Pflegediensten

Wir verstehen uns nicht als Konkurrenz zu den örtlichen Pflegediensten und wollen diese schon gar nicht ablösen. Vielmehr sehen wir in unserem Dienst eine sinnvolle Ergänzung zum Leistungsangebot der örtlichen Pflegedienste und bieten ausdrücklich unsere Bereitschaft zur Kooperation.

Das Bedürfnis vieler Senioren, Pflegebedürftigen und zahlreicher Familien nach einer betreuten 24-Stunden-Pflege zuhause lässt sich in einer solchen Kooperation zum Wohle aller bestens realisieren.
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Folgende Kosten entstehen bei Beauftragung

Die Kosten der 24 Stunden Betreuung belaufen sich auf 450,- € einmal pro Jahr Betreuungshonorar und monatlich ab 1750,- €.

Diese Betreuungskosten beinhalten alle Sozialabgaben, wie Krankenversicherung, Rentenversicherung sowie Einkommensteuer.

Ihnen entstehen keine weiteren Kosten oder verwaltungs- oder steuerrechtliche Verpflichtungen, die ein Arbeitgeber hat.

Unterkunft und Verpflegung sind für die Betreuungskräfte frei.
Ein separates Zimmer mit Bett und Kleiderschrank, sowie Verpflegung müssen der Betreuerin oder Haushaltshilfe unentgeltlich bereitgestellt werden.

Ein Rechenbeispiel:
Für die 24-Stunden-Betreuung durch eine osteuropäische Betreuerin mit guten Deutschkenntnissen und einem Tagessatz von ca. 64,- € beträgt die effektive Gesamtbelastung bei Pflegegrad 2 nach maximaler Ausschöpfung staatlicher Förderungen monatlich ca. 652,- €, bei einem Tagessatz von ca. 72,- € und Pflegegrad 5 ca. 1.428,- € (auf 30 Tage gerechnet).

In der folgenden Tabelle sehen Sie, wie sich diese Beträge in unserem Beispiel zusammensetzen

Pflegegrad 2Pflegegrad 5
1850,- € 2.150,- €
- 125,- € - 901,- €
- 202,- € - 202,- €
ca. 1.523,- € ca. 1.047,- €

Steuererleichterungen
Die Aufwendungen für die Betreuung können oftmals bis zu einer Höhe von 4.000,- € als haushaltsnahe Dienstleistung oder auch als außergewöhnliche Belastung mit der Einkommenssteuer verrechnet werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Befragen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.


Kostenloses Beratungsgespräch
Uns liegt es natürlich am Herzen für Sie eine passende Pflegekraft zu finden, aber auch in einem ausführlichen Beratungsgespräch alle Fragen zu beantworten, die Sie haben. Es versteht sich von selbst, dass dieses Gespräch absolut kostenlos ist. Damit wir aber eine gemeinsame Gesprächsgrundlage haben, füllen Sie bitte unseren Fragebogen aus.


Pflegegeld & Verhinderungspflegegeld
Zur Finanzierung der privaten Pflege und Betreuung können das Pflegegeld (je nach Pflegegrad 316 bis 901 € im Monat) sowie das Verhinderungspflegegeld (der Grundbetrag beträgt derzeit bis zu 1.612 € jährlich) bei der Kranken- bzw. Pflegekasse beantragt werden. Darüber hinaus können 50% des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. Damit steigt die jährliche Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 €. Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass im Monat der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege die Hälfte des Pflegegelds weiterhin gezahlt wird. Voraussetzung für das Verhinderungspflegegeld ist, dass Sie den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monaten in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben. Die Aufwendungen der Verhinderungspflege sind im Tarifbeispiel auf monatlicher Basis aufgeführt. Die Verhinderungspflege ist im Vorfeld bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen.

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Pflegestufen & Pflegegeld

Die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellten Pflegegrade bestimmen die Leistung, die der Versicherte von der Pflegekasse zur Unterstützung seiner Pflege erhält. Dieser Geldbetrag steht zur freien Verfügung und kann beispielsweise zur Teilfinanzierung einer 24-Stunden-Betreuungskraft verwendet werden.

Übersicht über Pflegegeld und Pflegegrad:

PflegestufeLeistungen ab 2015Pflegegrad ab 2017Leistngen ab 2017
--
1**
0 mit EA*123
2316
I244
2316
I mit EA*316
3545
II458
3545
II mit EA*545
4728
III728
4728
III mit EA*728
5901
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